Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MicroVisions Software GmbH

1.
Allgemeine Bedingungen:
Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Verträge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf hingewiesen wird.

2.
Verbindlichkeit von Angeboten:
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Verbesserungen oder Änderungen bleiben vorbehalten.

3.
Eigentumsvorhalt Hardware:
Die verkaufte Hardware bleibt Eigentum der MicroVisions Software GmbH bis zur Erledigung sämtlicher aus diesem Vertrag ihr zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt werden. Sie dürfen auch nicht bei Dritten zur Reparatur gegeben werden. Von einer Pfändung, Diebstahl, oder sonstigen Beeinträchtigung der Rechte der MicroVisions Software GmbH ist diese vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.

4.
Eigentumsvorbehalt Software:
4.1 
Die von der MicroVisions Software GmbH erstellte Software bleibt Eigentum der MicroVisions Software GmbH. Damit umfaßt sind auch sämtliche gewerblichen Schutzrechte, wie Urheber-, Muster-, Patentrechte an der Software.

4.2 
Der Kunde hat ein uneingeschränkt persönliches nicht übertragbares Gebrauchsrecht an den von der MicroVisions Software GmbH gefertigten Programme.

4.3 
Dieses Gebrauchsrecht beinhaltet nicht das Recht auf Vervielfältigung. Der Kunde darf die von der MicroVisions Software GmbH gefertigte Software weder verändert, noch unverändert an Dritte weitergeben, es sei denn mit ausdrücklicher Genehmigung der MicroVisions Software GmbH. Im Falle der Zuwiderhandlung stehen der MicroVisions Software GmbH die aus den gewerblichen Schutzrechten fließenden Ansprüche sowohl in zivil-, als auch in strafrechtlicher Hinsicht zu. Der Kunde verspricht darüberhinaus für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe des Vertragswertes. Die MicroVisions Software GmbH ist berechtigt, statt der zivilrechtlichen Ansprüche aus den gewerblichen Schutzrechte diese Vertragsstrafe geltend zu machen.

4.4 
Der Kunde anerkennt die Bedingungen mit Abnahme der Software.

5.
Gewährleistung / Garantie:
5.1 
Die Gewährleistung für Hardware wird im Rahmen der von der Herstellerfirma, bzw. deren Lieferanten gewährten Gewährleistungs- und Garantiebe-dingungen übernommen. Die Gewährleistungs- und Garantiebe-dingungen des Herstellers, oder Lieferanten sind den Verträgen beigefügt und ebenfalls Bestandteil des Vertrages.

5.2 
Die MicroVisions Software GmbH übernimmt die Gewährleistung für die von ihr gefertigte Software dafür, daß diese nicht mit Fehler behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Auftretende Mängel werden von der MicroVisions Software GmbH unverzüglich nach schriftlicher Anzeige behoben. Die Haftung ist beschränkt auf die Nachbesserungs-ansprüche des Kunde. Jede weitergehende Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten für Schäden, die direkt oder indirekt durch den Gebrauch dieser Software, oder aus darausfolgenden Betriebsunterbrechungen oder Verlusten von Geschäften, resultieren, wird ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung für solche Schäden ausgeschlossen, die durch falsche Anwendung, Beschädigung, oder falschen Anschluß der Software verursacht werden.

6.
Rücktritt:
6.1 
Die MicroVisions Software GmbH kann vom Vertrag zurücktreten:

6.1.1 
wenn sie durch höhere Gewalt, Aussperrung oder sonstige Umstände, die sie nicht zu verantworten hat, die Lieferung der Vertragsgegenstände einschließlich der Software nicht liefern kann.

6.1.2 
wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen läßt.

6.1.3 
wenn der Kunde wahrheitswidrige Aussagen über seine Person, bzw. seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungsverpflichtungen gefährden.

6.2 
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten:

6.2.1 
wenn die MicroVisions Software GmbH durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht.

6.2.2 
wenn die MicroVisions Software GmbH die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhält. Eine Nachfrist hat der Kunde auch einzuräumen, wenn nachgewiesen wird, daß die rechtzeitige Lieferung durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Lieferengpässe oder behördliche Maßnahmen verhindert wird.

6.3 
Bei Rücktritt sind MicroVisions Software GmbH und Kunde verpflichtet, einander die empfangenen Leistungen zurück-zugewähren. Hat der Kunde den Rücktritt zu vertreten, hat er eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Vertragswertes an die MicroVisions Software GmbH zu leisten.

7.
Zahlungsbedingungen:
7.1 
Die Preise gelten stets ab Betriebssitz der MicroVisions Software GmbH. Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung werden, falls nicht anders vereinbart gesondert berechnet.

7.2 
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe ohne Abzug zahlbar. Für Teilzahlungskäufe, oder Finanzierungen gelten besondere Vereinbarungen. Soweit der Kunde einen Anzahlungskauf tätigt mit der Verpflichtung, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist mit Restzahlung abzunehmen, verfällt die Anzahlung sowie die Verpflichtung der MicroVisions Software GmbH auf Herausgabe des Vertragsgegenstandes für den Fall, daß der Käufer entgegen der ihm gesetzten Nachfrist seine Verpflichtung nicht nachkommt.

7.3 
Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die MicroVisions Software GmbH verlustfrei über den Rechnungsbetrag verfügen kann.

7.4 
Werden die Zahlungsbedingungen nicht durch den Kunden nicht eingehalten, so hat dieser die Kosten des dadurch einsetzenden Mahn- und Einzugsverfahrens zu tragen. Außerdem steht der MicroVisions Software GmbH das recht zu, nach Ablauf der Zahlungsfrist und nach Mahnung Verzugszinen in Höhe des Diskontsatzes zuzüglich 4 % p.a. auf den Rechnungsbetrag zu berechnen.

8.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort für beide Teile ist der Betriebssitz der MicroVisions Software GmbH, Gerichtstand ist München.

9.
Schlußbestimmungen:
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen.

 
 
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